Wettanbieter mit deutscher Lizenz: Wer 2026 wirklich eine GGL-Erlaubnis hat

Updated Oktober 2026
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Wer in Deutschland online Sport wetten will, kommt an einer Frage nicht vorbei: Hat dieser Anbieter überhaupt eine Erlaubnis? Die ehrliche Antwort liefert nicht das Marketing des Buchmachers, sondern eine einzige amtliche Liste. Die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ist die einzige Stelle, an der sich prüfen lässt, ob ein Wettanbieter in Deutschland Sportwetten veranstalten oder vermitteln darf. Alles andere – eine maltesische, eine aus Curaçao, eine Anjouan-Lizenz – ist hier rechtlich bedeutungslos.

Ein Holzschreibtisch im Morgenlicht mit geschlossenem Notizbuch, Kugelschreiber und Kaffeetasse, daneben ein Smartphone mit dunklem Bildschirm.
Im Jahr 2024 hatten 32 Veranstalter eine GGL-Erlaubnis für Sportwetten, davon 13 hybrid und 19 nur für den Internetvertrieb; 27 dieser Erlaubnisinhaber hatten ein aktives Angebot.

Stand der Daten: Oktober 16, 2026; geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) und die GGL-Tätigkeitsberichte 2024/2025.

Dieser Vergleich sortiert zehn Anbieter, die auf der Whitelist mit einer Sportwetten-Erlaubnis geführt werden. Bewertet werden Lizenzstatus, Erlaubnisinhaber und das Datum der Erlaubnis. Was ein Bonus, eine Mindestquote oder ein Auszahlungsweg kostet, steht im Kleingedruckten jedes Hauses – und ändert sich. Wer eine Wette platziert, liest die Bedingungen des Anbieters, auf dessen Wettschein er klickt.

Rechtslage: Wer in Deutschland Sportwetten anbieten darf

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV) regelt seit dem 1. Juli 2021, wer in Deutschland Sportwetten im Internet veranstalten oder vermitteln darf. Die zuständige Behörde ist die GGL mit Sitz in Halle (Saale). Sie vergibt die Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 27f Abs. 1 GlüStV, überwacht die Inhaber und kann Bußgelder verhängen (§ 28a). Die Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV ist die einzige amtliche Auskunft über erteilte Erlaubnisse. Eine erste Erlaubnis läuft fünf Jahre (§ 4c Abs. 1); die Whitelist zeigt nur das Datum der Erteilung, kein Enddatum.

Ein Fußball liegt auf dem Anstoßpunkt eines leeren Rasenplatzes, im Hintergrund eine ruhige Tribüne unter bedecktem Himmel.
Die ersten länderübergreifenden Erlaubnisse für Sportwetten konnten aufgrund von Gerichtsverfahren erst im Oktober 2020 vergeben werden.

Im Oktober 2020 wurden die ersten länderübergreifenden Erlaubnisse für Sportwetten vergeben – später als geplant, weil Gerichtsverfahren den Start verzögert hatten. Heute, im Jahr 2026, zeigt die Whitelist nach dem Stand vom 2. Oktober 2026 dreißig Einträge: 27 Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis (zwei davon zusätzlich für Pferdewetten) und drei reine Pferdewetten-Veranstalter. Insgesamt 129 Veranstalter und Vermittler stehen mit einer GGL-Erlaubnis auf der Liste, erlaubt sind 229 Glücksspielseiten aller Spielarten. Nicht jede Domain, die eine Erlaubnis trägt, bietet aktuell Wetten an; im Jahr 2024 hatten 27 von 32 Veranstaltern ein aktives Sportwetten-Angebot. Im selben Jahr lief der Vertrieb über 28 aktive Internetseiten und rund 2.300 stationäre Wettvermittlungsstellen.

Die Erlaubnis deckt nur das ab, wofür sie erteilt wurde. Eine Sportwetten-Erlaubnis erlaubt keine Slots, kein Online-Poker und keine Casinospiele. Wer bei einem Anbieter mit deutscher Lizenz auch Casino spielen will, findet dort eine separate Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele – oder er findet sie nicht, und das Casino-Angebot ist unerlaubt. Was gewettet werden darf, regelt § 21 GlüStV: feste Quoten auf das Ergebnis eines Ereignisses oder eines Abschnitts davon, als Einzel- oder Kombiwette, und nur Wetttypen, die die GGL im Sportwettprogramm zugelassen hat. Live-Wetten sind während eines laufenden Spiels nur auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine vergleichbare Komponente erlaubt – das nächste Tor im Fußball ja, der nächste Punkt im Tennis nein. Verboten sind Wetten auf Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren, manipulationsanfällige Wetten und Wetten auf Regelverstöße. Auf sozialpolitische Ereignisse darf nicht gewettet werden. Auf esports darf ebenfalls nicht gewettet werden: Die GGL stellt klar, dass esports kein Sport im Sinne des Staatsvertrags ist.

Wer ohne deutsche Erlaubnis Sportwetten an deutsche Kunden vermittelt, betreibt unerlaubtes Glücksspiel (§ 4 Abs. 1 GlüStV). Die GGL geht dagegen mit Untersagungsverfahren, Zahlungs- und Netzsperren vor; die Zahl der Untersagungsverfahren stieg von 68 im Jahr 2022 auf 287 im Jahr 2025, 1.843 illegale Webseiten waren 2025 aus Deutschland nicht mehr erreichbar. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan ersetzt die deutsche Erlaubnis nicht – auch dann nicht, wenn der Anbieter auf seiner Seite „lizenziert und reguliert“ schreibt.

Spielerschutz: Einzahlungslimit, OASIS und die Pflichten beim Anbieter

Eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis bringt Pflichten mit sich, die bei einem Offshore-Anbieter nicht greifen. Drei Bausteine prägen das Bild: das anbieterübergreifende Einzahlungslimit, die Sperrdatei OASIS und die Pflicht zur vollen Verifizierung.

Die Silhouette einer Person sitzt am Abend am Fenster und blickt auf eine Straße, auf dem Fensterbrett steht ein Glas Wasser.
Die GGL nennt für den Online-Glücksspielmarkt in Deutschland eine Kanalisierungsquote von 77 %: 23 % des Marktvolumens 2024 entfielen auf unerlaubte Angebote.

Teilnehmen darf, wer volljährig ist (§ 4 Abs. 3 GlüStV). Jeder Spieler darf bei jedem Anbieter nur ein Konto führen, und vor der vollen Verifizierung darf ein Anbieter höchstens 72 Stunden lang Spiel mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen zulassen (§ 6a). Danach gilt: ein Konto, vollständige Identitätsprüfung.

Das Einzahlungslimit nach § 6c Abs. 1 GlüStV liegt standardmäßig bei 1.000 € pro Kalendermonat – und zwar anbieterübergreifend. Das heißt: Wer im Monat bei einem Anbieter 600 € eingezahlt hat, kann bei einem zweiten nur noch 400 € einzahlen, bevor die LUGAS-Limitdatei den Versuch blockiert. Die Limitdatei wird von der GGL geführt und ist für alle Erlaubnisinhaber verpflichtend. Ein Anbieter darf für einen Spieler ein höheres Limit festlegen – bis 10.000 € oder in Ausnahmefällen bis 30.000 €, höchstens für ein Prozent seiner aktiven Spieler – aber nur, wenn der Spieler seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweist. Eine Selbsterklärung reicht nicht. Eine Senkung des Limits greift sofort; eine Erhöhung erst nach sieben Tagen.

OASIS ist das anbieterübergreifende Sperrsystem (§§ 8, 8a GlüStV). Bei jeder Registrierung und bei jedem Login wird abgefragt, ob eine Sperre vorliegt. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn der Spieler eine Frist nennt, sonst mindestens ein Jahr. Wer einmal gesperrt ist, kann bei keinem Anbieter mit deutscher Erlaubnis mehr spielen – auch nicht bei einem anderen. Der Panikbutton (§ 6i Abs. 3) löst eine sofortige 24-Stunden-Sperre aus.

Parallel-Spiel ist verboten (§ 6h GlüStV). Die LUGAS-Aktivitätsdatei stellt sicher, dass kein Spieler zur selben Zeit bei mehreren Anbietern aktiv ist.

Zahlungen gehen nach § 6b Abs. 4 GlüStV nur von einem Zahlungskonto, das auf den Namen des Spielers lautet und bei einem Institut geführt wird, das dem Geldwäschegesetz unterliegt. Anonyme Zahlungsmittel – Kryptowährungen, anonyme Prepaid-Produkte – sind damit ausgeschlossen. Spielerguthaben liegen auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto; bei Kontoschließung wird der Saldo innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt (§ 6b Abs. 6-7).

Offshore-Anbieter sind an OASIS und LUGAS nicht angeschlossen. Sie haben keine Sperrdatei, kein anbieterübergreifendes Limit und keine Pflicht zur Identitätsprüfung. Das ist der strukturelle Unterschied: Wer bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis spielt, hat im Streitfall keinen deutschen Rückgriff, keine deutsche Aufsicht und keine Schutzmechanismen, die im GlüStV vorgesehen sind.

Die GGL nennt für den Online-Glücksspielmarkt in Deutschland eine Kanalisierungsquote von 77 Prozent: 23 Prozent des Marktvolumens 2024 entfielen nach ihrer Studie auf unerlaubte Angebote. Für den Sportwettenmarkt allein lag die Kanalisierungsquote nach einer Analyse der Steuerdaten des Bundesfinanzministeriums 2022 bei deutlich über 95 Prozent – der Anteil illegaler Anbieter war kleiner als fünf Prozent. Beide Zahlen messen Verschiedenes, beide stammen von der GGL.

Das Ranking: zehn Anbieter mit GGL-Sportwetten-Erlaubnis

Was folgt, ist keine Empfehlung und keine Rangfolge nach Quoten oder Bonus. Es ist eine Übersicht der Anbieter, die auf der GGL-Whitelist mit einer Sportwetten-Erlaubnis geführt werden – mit dem Erlaubnisinhaber und dem Datum der Erlaubnis, wie die Whitelist es führt. Die Tabelle gibt den Stand vom 2. Oktober 2026 wieder; sie kann sich ändern.

Anbieter GGL-Whitelist-Status und Erlaubnisinhaber Sportwetten-Erlaubnis seit
Bet3000 Whitelist-Eintrag, Inhaber I.B.C. Sportsbetting Limited (Sliema, Malta) 22.04.2026
Winamax Whitelist-Eintrag, Inhaber WINAMAX SA, Beaufsichtigung GGL 29.06.2021
Tipico Whitelist-Eintrag, Inhaber Tipico Co. Limited 09.10.2020
Sportingbet Whitelist-Eintrag, Inhaber Sportingbet (Deutschland) Limited 09.10.2020
Sportwetten.de Whitelist-Eintrag, Inhaber NetX Betting Limited (Birkirkara, Malta) 19.11.2020
LeoVegas Whitelist-Eintrag, Inhaber LVSports Limited 21.10.2024
AdmiralBet Whitelist-Eintrag, Inhaber Greentube Betting Malta Limited 09.10.2020
bet-at-home Whitelist-Eintrag, Inhaber Bet-at-home.com Internet Limited 02.11.2020
Betano Whitelist-Eintrag, Inhaber Betkick Sportsbetting Limited (San Giljan, Malta) 19.02.2021
NEO.bet Whitelist-Eintrag, Inhaber Greenvest Betting Limited 09.10.2020

Vier Anbieter – Tipico, Sportingbet, AdmiralBet und NEO.bet – haben ihre Erlaubnis bereits am 9. Oktober 2020 erhalten, dem Tag, an dem die ersten länderübergreifenden Erlaubnisse vergeben wurden. bet-at-home folgte im November 2020, Sportwetten.de im November 2020, Betano im Februar 2021, Winamax im Juni 2021. LeoVegas ist mit der Erlaubnis vom 21. Oktober 2024 der späteste Neueinstieg in der Runde. Bet3000 erhielt seine Erlaubnis erst am 22. April 2026 – und ist damit der jüngste Eintrag in dieser Übersicht.

Wichtig zur Einordnung: Eine Erlaubnis sagt nichts über die Qualität der Quoten, die Höhe eines Bonus oder die Geschwindigkeit einer Auszahlung. Sie sagt, dass dieser Anbieter in Deutschland Sportwetten anbieten darf – und sich an die Regeln des GlüStV halten muss.

Was eine Erlaubnis tatsächlich kostet: das Beispiel Einzahlungslimit

Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit von 1.000 € pro Monat klingt abstrakt, bis man es auf eine konkrete Wette umrechnet. Nehmen wir an, ein Spieler zahlt 1.000 € ein und setzt diesen Betrag einmalig auf eine illustrative Zwei-Wege-Wette zu einer Quote von 1,90 / 1,90 – eine fiktive Quote, kein Angebot eines bestimmten Anbieters.

Die Auszahlungsquote eines Zwei-Wege-Marktes mit beiden Quoten 1,90 beträgt 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) = 1 ÷ 1,0526 ≈ 0,95 – also rund 95 Prozent. Die Marge des Buchmachers liegt damit bei rund fünf Prozent. Bei einem Einsatz von 1.000 € bleiben bei einem siegreichen Pfad 1.000 € × 1,90 = 1.900 € zurück, der Nettogewinn beträgt 900 €. Im statistischen Mittel – über viele solcher Wetten gerechnet – kostet das Setzen von 1.000 € den Spieler rund 50 € (fünf Prozent Marge auf 1.000 € Einsatz). Das ist die Bandbreite, in der sich die „fünf Prozent Marge“ bewegt, die in jedem Preis steckt.

Die Rechnung zeigt zweierlei. Erstens: Das 1.000-€-Limit ist nicht nur ein administrativer Schutzmechanismus, sondern auch eine natürliche Obergrenze für das, was ein Spieler pro Monat riskieren kann, wenn er konsequent zu fairen Quoten spielt. Wer mehr riskieren will, muss den erhöhten Grenzweg über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gehen. Zweitens: Die Marge ist der Preis, den jeder Wettschein trägt, unabhängig vom Limit. Wer zehn Wetten zu Quoten um 1,90 setzt, verliert statistisch rund die Hälfte des Umsatzes an die Marge – das ist die Mathematik hinter jeder Buchmacher-Wette.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Die folgenden Abschnitte beschreiben die zehn Anbieter aus der Tabelle. Lizenzstatus und Erlaubnisdaten sind oben bereits tabellarisch aufgeführt; hier geht es um die Geschichte der Erlaubnis, das Profil und die Punkte, die ein Leser vor einer Anmeldung kennen sollte.

Bet3000 – jüngste Erlaubnis im Feld

Bet3000 erhielt seine deutsche Sportwetten-Erlaubnis am 22. April 2026 – als letzter der zehn Anbieter. Der Whitelist-Eintrag nennt die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta, als Erlaubnisinhaberin. Der Marktauftritt von Bet3000 läuft damit erst seit kurzem unter deutscher Aufsicht; die Marke selbst war in Deutschland vorher bereits im stationären Vertrieb bekannt. Die Erlaubnis ist die jüngste in dieser Übersicht – wer einen Anbieter sucht, der seinen Betrieb unter dem aktuellen GlüStV-Rahmen aufgesetzt hat, findet ihn hier. Was Quoten, Wettprogramm und Bonus angeht, entscheiden die Bedingungen der Seite selbst. Das Urteil: ein Anbieter mit frischer Erlaubnis und etablierter Marke – das passt zusammen, aber das Versprechen ist neu.

Winamax – Sportwetten aus dem Pokerhaus

Winamax ist in Deutschland vor allem als Pokeranbieter bekannt. Die deutsche Sportwetten-Erlaubnis erhielt das Unternehmen am 29. Juni 2021 vom Regierungspräsidium Darmstadt, verlängert mit Bescheid vom 8. Dezember 2022. Beaufsichtigt wird es heute von der GGL. Wer einen Anbieter sucht, der Sportwetten als Zusatzangebot zu einem bestehenden Pokerprodukt führt, findet hier eine schmale, auf das Wesentliche konzentrierte Wettofferte. Die Erlaubnis deckt nur Sportwetten – wer Winamax-Casino oder -Poker spielen will, prüft die separaten Erlaubnisse. Das Urteil: richtig für Spieler, die Sportwetten als Nebenprodukt schätzen, weniger für jene, die ein breites Wettprogramm erwarten.

Tipico – der bekannteste Name, der Dauerbrenner vor Gericht

Tipico ist der bekannteste deutsche Wettanbieter. Die Erlaubnis datiert auf den 9. Oktober 2020, eine Folgeerlaubnis auf den 9. Dezember 2022. Was Tipico von der Konkurrenz unterscheidet, ist nicht eine Funktion der Wettplattform, sondern ein laufendes Gerichtsverfahren: Der Bundesgerichtshof hat am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die europäische Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht, die mit nicht (zum damaligen Zeitpunkt) lizenzierten Anbietern geschlossen wurden. Der Kläger fordert von Tipico die Rückzahlung von mehr als 3.700 € an Verlusten aus den Jahren 2013 bis 2018. Am 19. März 2026 hat der EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-530/24 (Tipico) es grundsätzlich für möglich gehalten, nicht lizenzierte Anbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten – mit einer Ausnahme, falls Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Das Urteil des EuGH steht aus. Das Verfahren betrifft Wetten aus einer Zeit, in der es in Deutschland noch keine vergebenen Erlaubnisse gab. Wer bei Tipico spielt, spielt heute bei einem Anbieter mit gültiger Erlaubnis – aber die zivilrechtliche Aufarbeitung der Übergangszeit läuft noch. Das Urteil: unbestrittene Marke, gültige Erlaubnis, ein Verfahren, das die Branche insgesamt betrifft.

Sportingbet – eine der ersten Erlaubnisse

Sportingbet trägt seine Sportwetten-Erlaubnis seit dem 9. Oktober 2020, mit einer Folgeerlaubnis vom 21. Dezember 2022. Das Impressum nennt zudem eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele vom 15. November 2022. Der Inhaber ist die Sportingbet (Deutschland) Limited. Für Spieler, die einen Anbieter mit langer deutscher Historie und einer breiten Wettauswahl suchen, ist Sportingbet eine der ersten Adressen. Das Urteil: ein Anbieter aus der ersten Stunde, dessen Erlaubnis ohne Beanstandung verlängert wurde.

Sportwetten.de – der Name ist Programm

Sportwetten.de trägt seinen Namen, weil das Unternehmen in Deutschland nur Sportwetten anbietet – keine Casino-Spiele, keine Slots, keine Poker-Erlaubnis. Die Sportwetten-Erlaubnis datiert auf den 19. November 2020, eine Folgeerlaubnis auf den 16. Dezember 2022. Inhaber ist die NetX Betting Limited mit Sitz in Birkirkara, Malta. Wer einen Anbieter sucht, der sich auf das Kernprodukt konzentriert und nicht nebenbei Casino-Märkte betreibt, ist hier richtig. Das Sportwettprogramm ist das, was die Seite anzeigt – und was die GGL nach § 21 Abs. 5 GlüStV zugelassen hat. Das Urteil: richtig für Spieler, die wissen wollen, dass sie ausschließlich auf das wetten, was die Erlaubnis hergibt.

LeoVegas – der späte Neueinstieg

LeoVegas erhielt seine deutsche Sportwetten-Erlaubnis am 21. Oktober 2024 und ist damit der Anbieter mit der jüngsten Erlaubnis vor Bet3000. Inhaber ist die LVSports Limited. Die LeoVegas-Marke ist international vor allem als Casino-Anbieter bekannt; in Deutschland bietet das Unternehmen über LeoVegas Sportwetten an, daneben besteht seit dem 27. Februar 2023 eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele. Für Spieler, die einen Anbieter mit klarer Casino-Herkunft und einem frischen Sportwetten-Angebot suchen, ist LeoVegas eine Alternative. Das Urteil: ein junges Sportwetten-Angebot unter einer alten Casino-Marke – für Spieler, die beides wollen, eine Kombination, die selten ist.

AdmiralBet – das Casino-Erbe unter dem Wettdach

AdmiralBet trägt seine Sportwetten-Erlaubnis seit dem 9. Oktober 2020, mit Folgeerlaubnissen vom 13. Dezember 2022 und 29. Juli 2024. Inhaber ist die Greentube Betting Malta Limited. Die Marke gehört zur Novomatic-Gruppe und ist in Österreich aus dem Casino-Bereich bekannt; die deutsche Sportwetten-Erlaubnis ist für AdmiralBet erteilt. Für virtuelle Automatenspiele auf slots.admiralbet.de besteht eine separate Erlaubnis seit dem 28. September 2022. Das Urteil: ein Anbieter mit Casino-Wurzeln und drei Erlaubnis-Verlängerungen – die Aufsicht hat ihn bislang nicht beanstandet.

bet-at-home – der österreichische Klassiker

bet-at-home ist eine der ältesten Online-Wettmarken im deutschsprachigen Raum. Die deutsche Sportwetten-Erlaubnis datiert auf den 2. November 2020, eine Folgeerlaubnis auf den 22. Dezember 2022; eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele besteht seit dem 28. Dezember 2022. Inhaber ist die Bet-at-home.com Internet Limited. Für Spieler, die einen Anbieter mit langer Marktpräsenz und einer breiten Quotenauswahl suchen, ist bet-at-home eine der ersten Adressen. Das Urteil: ein Anbieter, der seit den frühen 2000er Jahren im Geschäft ist – der Bestand allein sagt noch nichts über die aktuellen Quoten, aber er sagt, dass das Unternehmen mehrere Regulierungswechsel überlebt hat.

Betano – der Aufsteiger aus dem Jahr 2021

Betano erhielt seine deutsche Sportwetten-Erlaubnis am 19. Februar 2021 – ausgestellt vom Regierungspräsidium Darmstadt. Inhaber ist die Betkick Sportsbetting Limited mit Sitz in San Giljan, Malta; hinter dem Unternehmen steht die Stoiximan-Gruppe aus Österreich. Eine Folgeerlaubnis datiert auf den 16. Dezember 2022. Betano ist einer der wenigen Anbieter, die in Deutschland gezielt als Sportwetten-Anbieter aufgebaut wurden – mit einem Quotenangebot, das international wettbewerbsfähig sein soll. Das Urteil: für Spieler, die einen Anbieter mit hoher Quote suchen, einer der ersten Namen auf der Liste – und das nicht nur im Marketing.

NEO.bet – die kleinere Marke mit früher Erlaubnis

NEO.bet trägt seine Sportwetten-Erlaubnis seit dem 9. Oktober 2020, mit einer Folgeerlaubnis vom 22. Dezember 2022. Inhaber ist die Greenvest Betting Limited. NEO.bet ist eine der kleineren Marken im Feld, ohne den internationalen Bekenntheitsgrad von Tipico oder Betano. Für Spieler, die einen Anbieter mit frühem Erlaubnisdatum und einem überschaubaren Wettprogramm suchen, ist NEO.bet eine Alternative. Das Urteil: kleinere Marke, frühe Erlaubnis – richtig für Spieler, die ohne Schnörkel wetten wollen.

Sportwettensteuer: 5,3 Prozent, aber nicht so, wie es klingt

Die Sportwettensteuer ist eine der wenigen Wetten-Pflichten, die im Gesetz stehen. Sie regelt sich nach §§ 16-25 RennwLottG und beträgt 5,3 Prozent der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“ – also rund 5,03 Prozent des eingesetzten Betrags (5,3 ÷ 105,3). Schuldner ist der Veranstalter der Wette, nicht der Spieler (§ 19). Was das für den Spieler bedeutet, hängt vom Anbieter ab: Wer die Steuer übernimmt und wer sie vom Spieler einzieht, ist eine Frage der Geschäftspolitik. Eine Sportwettensteuer zahlen auch Anbieter ohne Erlaubnis; die Tatsache, dass ein Anbieter Steuer abführt, beweist also keine Lizenz. Gewinne privater Spieler fallen in Deutschland nicht in die Einkommensteuer; das ist allgemeines Steuerrecht, nicht Wettsteuer – wer unsicher ist, fragt einen Steuerberater.

Werbung und Bonus: was der GlüStV erlaubt – und was er verbietet

Der GlüStV regelt auch die Werbung. Zwischen 6:00 und 21:00 Uhr gilt ein Werbeverbot – aber nur für Slots, Online-Poker und Online-Casinospiele (§ 5 Abs. 3 Satz 1). Für Sportwetten gilt diese Zeitschranke nicht. Was auch für Sportwetten gilt: keine Werbung unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung eines Ereignisses auf demselben Kanal; keine Werbung mit aktiven Sportlern oder Schiedsrichtern; keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz (§ 5 Abs. 3, 6). Werben darf nur, wer eine Erlaubnis hat (§ 5 Abs. 7).

Boni und Aktionen sind im GlüStV nicht geregelt – Höhe, Umsatz und Mindestquote kommen aus den Bedingungen jedes Anbieters. Hier schreibt der Markt, nicht das Gesetz. Was sich nicht ändert: Einzahlungstext und Limit werden in der LUGAS-Datei erfasst, OASIS fragt bei jeder Anmeldung. Wer einen Bonus annimmt, hat weiterhin das 1.000-€-Limit im Monat und die Pflicht zur vollen Verifizierung. „Risikofrei“ klingt nach Versicherung – in der Praxis heißt es meistens: Freebet, deren Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückfließt, mit Mindestquote und Frist. Wer „100 % Bonus“ liest, bekommt nicht 100 € geschenkt; er muss den Bonusbetrag umsetzen, bevor eine Auszahlung möglich ist. Der Wert eines Bonus steht in den AGB, nicht auf der Werbefläche.

Offshore und die Frage der Rückzahlung

Ein Anbieter ohne deutsche Erlaubnis darf in Deutschland keine Sportwetten anbieten. Was passiert, wenn ein Spieler dort verliert und sein Geld zurückfordert? Darüber entscheiden gerade die Gerichte. Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob nicht lizenzierte Wetten nichtig sind und ob die Einsätze zurückgezahlt werden müssen. Der Generalanwalt hat es in seinen Schlussanträgen grundsätzlich für möglich gehalten – mit einer Ausnahme für Zeiten, in denen Behörden die Lizenzpflicht nicht durchgesetzt haben. Bis zum Urteil des EuGH gilt: Die Wahrscheinlichkeit, verlorenes Geld von einem Offshore-Anbieter zurückzubekommen, hängt vom Einzelfall ab; sie ist nicht garantiert. Wer bei einem deutschen Anbieter spielt, hat diese Frage nicht. Am 17. September 2026 hat die GGL Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten „wie etwa Platincasino“ gewarnt – das ist der Ton, in dem die Aufsicht spricht, wenn sie ausländische Anbieter meint.

Was die GGL selbst veröffentlicht

Die GGL veröffentlicht jährlich einen Tätigkeitsbericht. Die Zahl für 2024: 32 Veranstalter mit Sportwetten-Erlaubnis, davon 13 für stationären und Internetvertrieb (hybrid) und 19 nur für den Internetvertrieb; 27 davon mit aktivem Angebot. Online liefen 28 aktive Seiten, stationär rund 2.300 Wettvermittlungsstellen – die rund 12.000 ODDSET-Annahmestellen hatten für diesen Vertriebsweg noch eine Übergangsregelung bis zum 30. Juni 2024. Die Bruttospielerträge der GGL-lizenzierten Sportwettenanbieter lagen 2024 bei 1.963 Mio. € – ein Plus von 12 Prozent gegenüber dem Vorjahr – auf Wetteinsätzen von 8,2 Mrd. € (2023: 7,9 Mrd. €). Die durchschnittliche Auszahlungsquote lag bei 76 Prozent (2023: 78 Prozent). 78 Prozent der Einsätze entfielen auf Fußball, danach Basketball mit 8 Prozent, Tennis mit 5 Prozent, Kombinationen aus verschiedenen Sportarten mit 5 Prozent und Eishockey mit 1 Prozent. Das Verhältnis Pre-Match zu Live lag 2024 bei 47 zu 53. Der gesamte regulierte deutsche Glücksspielmarkt hatte 2024 ein Volumen von etwa 14,4 Mrd. €; die Steuereinnahmen aus Glücksspielen betrugen rund sieben Mrd. €. Diese Zahlen beschreiben den Markt, nicht einen einzelnen Anbieter.

Was ein Leser vor der Anmeldung prüft

Wer sich bei einem Wettanbieter anmeldet, sollte vier Punkte prüfen. Erstens: Steht die Domain auf der Whitelist der GGL? Eine Whitelist, die vor drei Monaten aktuell war, kann veraltet sein; die GGL aktualisiert die Liste regelmäßig. Zweitens: Welche Erlaubnis trägt der Anbieter – nur Sportwetten, oder auch virtuelle Automatenspiele? Eine Casino-Erlaubnis ist keine Wett-Erlaubnis. Drittens: Wie sieht die Bedingung des Bonus aus – Umsatzfaktor, Mindestquote, Frist? Das steht in den AGB des Anbieters, nicht in der Erlaubnis. Viertens: Welche Zahlungsmethoden akzeptiert der Anbieter? Eine anonyme Zahlung ist nach § 6b Abs. 4 GlüStV ausgeschlossen – wer mit Karte oder Überweisung auf den eigenen Namen zahlt, ist auf der sicheren Seite.

Häufige Fragen

Wie lässt sich prüfen, ob ein Wettanbieter auf der GGL-Whitelist steht?

Die GGL veröffentlicht die Whitelist auf ihrer Seite glücksspiel-behoerde.de. Dort ist je Domain der Erlaubnisinhaber, die Erlaubnisart und das Datum der Erteilung verzeichnet. Eine .de-Domain allein beweist keine Erlaubnis; die Liste ist die einzige amtliche Auskunft. Der Snapshot vom 2. Oktober 2026 ist die Grundlage dieses Vergleichs.

Was bedeutet eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis für das Einzahlungslimit von 1.000 € und das Sperrsystem OASIS?

Das Einzahlungslimit gilt anbieterübergreifend über die LUGAS-Limitdatei: Wer im Monat insgesamt 1.000 € eingezahlt hat, wird beim nächsten Versuch blockiert. OASIS ist die anbieterübergreifende Sperrdatei – wer dort gesperrt ist, kann sich bei keinem Anbieter mit deutscher Erlaubnis mehr anmelden. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, sonst mindestens ein Jahr.

Warum zählt eine Lizenz aus Curaçao oder Anjouan in Deutschland nicht?

Weil die Erlaubnis nach dem GlüStV eine deutsche ist. Eine ausländische Lizenz – gleich aus welchem Land – ersetzt sie nicht. Anbieter mit Lizenz aus Curaçao oder Anjouan dürfen in Deutschland keine Sportwetten anbieten; wer dort spielt, spielt ohne deutsche Aufsicht und ohne deutschen Rückgriff.

Wie hoch ist die Sportwettensteuer, und wer trägt sie am Ende?

Die Sportwettensteuer beträgt 5,3 Prozent der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“ – rund 5,03 Prozent des eingesetzten Betrags. Schuldner ist der Veranstalter, nicht der Spieler. Ob und wie der Anbieter die Steuer an den Spieler weitergibt, regelt jeder Anbieter selbst.

Gilt die Sportwetten-Erlaubnis auch für Slots, Poker und Casinospiele?

Nein. Eine Sportwetten-Erlaubnis deckt nur Sportwetten. Slots, Poker und Casinospiele brauchen eine eigene Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 GlüStV in Verbindung mit den entsprechenden Vorschriften des Staatsvertrags. Ein Anbieter kann beides haben – muss aber für jede Spielart eine eigene Erlaubnis führen, die auf der Whitelist verzeichnet ist.

Nach welchen Kriterien werden Wettanbieter in einem Vergleich bewertet und gewichtet?

Eine Sportwettenanbieter-Bewertung kann Quoten, Wettprogramm, Bonusbedingungen, Zahlungswege, Auszahlungsgeschwindigkeit und Service gewichten – die Kriterien sind Sache des Vergleichs. Die Bedingung jeder Wertung ist, dass der Anbieter überhaupt eine Erlaubnis hat: Ohne Whitelist-Eintrag fällt jeder andere Punkt weg. In diesem Vergleich stehen Lizenzstatus, Erlaubnisinhaber und Datum der Erlaubnis; alles andere ändert sich zu schnell, um es in einer Liste festzuhalten.

Inhalt erstellt vom Team «wettanbieterneu»