Bitcoin beim Sportwetten: Was die deutsche Erlaubnis damit zu tun hat

Updated Oktober 2026
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Wer in Deutschland mit Bitcoin wetten möchte, betritt ein Feld, in dem Lizenz und Zahlungsweg sich gegenseitig ausschließen. Kein deutscher Veranstalter mit Erlaubnis nimmt Bitcoin entgegen, und jeder Anbieter, der es tut, hat keine deutsche Genehmigung. Dieser Spalt definiert das gesamte Thema, denn alles andere steht zu ihm in einem Verhältnis: die Spielersperre OASIS, die zentrale Limitdatei LUGAS, das Einzahlungslimit von 1.000 € im Monat, der Panikbutton, die eigene Kontoverbindung als Voraussetzung jeder Ein- und Auszahlung. Wer ohne Erlaubnis spielt, verliert jeden dieser Schutzschienen auf einmal und gewinnt im Gegenzug nichts, was diese Verluste ausgleicht.

Stand: Oktober 16, 2026 · Geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) vom 02.10.2026.

Eine einzelne goldfarbene Münze ohne Prägung liegt auf einem dunklen Tisch, daneben ein ausgeschaltetes Smartphone.
Die Blockbelohnung bei Bitcoin halbiert sich alle 210.000 Blöcke, im Mittel entsteht etwa alle 10 Minuten ein neuer Block.

Stand: 27.03.2026 · Geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), Stand 02.10.2026, sowie gegen die Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts Nicholas Emiliou vom 19.03.2026 in der Rechtssache C-530/24.

Bitcoin und die Regeln des deutschen Glücksspielstaatsvertrags

Die Frage „Wer akzeptiert Bitcoin?“ hat in Deutschland eine sehr kurze Antwort, und sie beginnt mit einer Voraussetzung, die nicht verhandelbar ist. Nach § 6b Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV 2021) dürfen Zahlungen auf das Wettkonto nur von einem Zahlungskonto erfolgen, das auf den Namen der spielerin lautet und bei einem Institut besteht, das dem Geldwäschegesetz unterliegt. Anonyme Zahlungsmittel sind ausdrücklich untersagt. Bitcoin, Litecoin, Ether und vergleichbare Kryptowährungen fallen unter genau dieses Verbot, und die Aufsichtsbehörde GGL hat in der Whitelist keinen einzigen Veranstalter mit Sportwetten-Erlaubnis gelistet, der Bitcoin entgegennimmt.

Ein Notizbuch mit handgezeichneten Knoten und Linien liegt neben einem Bleistift auf einem Schreibtisch.
Die Maximalmenge von Bitcoin ist auf 21 Millionen Einheiten beschränkt.

Wer also einen Bookie mit Bitcoin-Einzahlung sucht, sucht ihn notwendig außerhalb der deutschen Aufsicht. Diese Anbieter haben keine deutsche Erlaubnis, sind weder an OASIS noch an LUGAS angeschlossen und unterliegen weder der Aufsicht der GGL noch dem Glücksspielstaatsvertrag. Eine Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta hat im deutschen Recht keine Relevanz. Die GGL hat am 17.09.2026 ausdrücklich vor illegalen Angeboten gewarnt und nimmt regelmäßig Zahlungs- und Netzwerkblockierungen nach § 9 GlüStV vor.

Die Folge ist klar geregelt: Wer ohne Erlaubnis in Deutschland Sportwetten anbietet, betreibt nach § 4 Abs. 1 GlüStV unerlaubtes Glücksspiel, was nach § 284 StGB mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht ist. Die Teilnahme als Spielerin ist nach § 285 StGB eine Ordnungswidrigkeit mit bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe, wobei Strafverfolgungen gegen einzelne Spieler in der Praxis nicht etabliert sind. Das ist weder ein Freifahrtschein noch eine Drohung, sondern die zivile Ausgangslage.

Wer beim deutschen Veranstalter mit Erlaubnis einzahlt, zahlt von seinem eigenen Konto per Überweisung, Lastschrift, Kreditkarte oder einem im Impressum genannten E-Wallet, und dieselbe Adresse sieht nur ihn wieder auszahlen. Wer beim offshore-Anbieter einzahlt, zahlt mit Bitcoin, USDT oder einer anderen Kryptowährung, und derselbe Anbieter zahlt auf eine Wallet aus, die nicht an einen Namen gebunden sein muss. Der Unterschied ist nicht „modern gegen alt“, sondern „kontrolliert gegen unkontrolliert“, und er entscheidet darüber, ob bei einer Störung eine deutsche Aufsichtsbehörde erreichbar ist oder nicht.

OASIS, LUGAS und der Schutz, der bei Bitcoin-Wetten verloren geht

Das deutsche System ist nicht perfekt, aber es ist das einzige, das die Spielerin überhaupt in einer Akte führt. Drei Bausteine greifen ineinander, und alle drei funktionieren nur innerhalb der Erlaubnis.

Ein Vorhängeschloss hängt an einem Holztor, dahinter unscharf ein Garten im Abendlicht.
In Deutschland klärte erst das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 die ertragsteuerliche Behandlung von Bitcoin; zuvor bestanden hierzu keine verbindlichen steuerlichen Regeln.

OASIS ist die Spielersperrdatei nach §§ 8, 8a GlüStV. Jeder Veranstalter mit Erlaubnis muss vor der Registrierung und bei jedem Login abfragen, ob eine Sperre vorliegt. Eine Selbstaussperrung dauert mindestens drei Monate, wenn die Spielerin eine Frist nennt, sonst mindestens ein Jahr. Eine Fremdsperre durch Angehörige oder Dritte läuft mindestens ein Jahr und wird nur auf Antrag aufgehoben. Das Register wirkt bundesweit und über alle Anbieter hinweg, sodass eine Sperre bei einem Anbieter tatsächlich für alle greift.

LUGAS ist die Limitdatei nach § 6c Abs. 1 GlüStV. Sie setzt das Einzahlungslimit als harten Standard auf 1.000 € pro Kalendermonat, summiert über alle Anbieter mit Erlaubnis, und nicht nur über einen. Eine Anbieterin darf nur dann ein höheres Limit setzen, wenn die Spielerin ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachprüfbar belegt; eine Selbsterklärung reicht nicht. Die Spanne reicht von 1.000 € im Standardfall bis 30.000 € für höchstens ein Prozent der aktiven Spielenden, was den Standard in der Praxis zur Regel macht. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach sieben Tagen Karenzzeit.

Der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 GlüStV löst eine sofortige Sperre von 24 Stunden aus, die sich nicht durch Ein- oder Auszahlungen umgehen lässt und in der Akte der Spielerin vermerkt wird. Hinzu kommen die Aktivitätsdatei, die paralleles Spielen bei mehreren Anbietern gleichzeitig unterbindet (§ 6h), die Pflicht zu einem einzigen Konto pro Anbieterin mit vollständiger Verifizierung (§ 6a) sowie die zwingende Auszahlung des Guthabens binnen fünf Werktagen nach Kontoschließung ohne Gebühren (§ 6b Abs. 6-7). Jeder dieser Bausteine setzt voraus, dass die Anbieterin überhaupt im Whitelist-System geführt wird.

Bitcoin-Anbieter ohne Erlaubnis sind an keinem dieser Systeme angeschlossen. Eine Selbstaussperrung wirkt nur auf der Seite, auf der sie ausgesprochen wurde, und sie lässt sich durch eine zweite E-Mail, ein zweites Pseudonym oder eine zweite Wallet umgehen. Das Einzahlungslimit von 1.000 € existiert auf diesen Seiten schlicht nicht, was auf den ersten Blick wie eine Großzügigkeit aussieht, in der Praxis aber nur bedeutet, dass die Spielerin ihren Verlustrahmen selbst bestimmen und selbst durchhalten muss. Wer bei einem Bitcoin-Anbieter auf das eigene Limit nicht aufpasst, ist seine eigene Aufsichtsbehörde.

Was Bitcoin als Zahlungsmittel von anderen Währungen unterscheidet

Bitcoin funktioniert technisch jenseits des Bankensystems. Das Netzwerk startete am 03.01.2009 mit dem Genesisblock, in dem die ersten 50 Bitcoin geschöpft wurden; das Konzept dazu hatte „Satoshi Nakamoto“ am 01.10.2008 im Whitepaper „Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash System“ veröffentlicht. Die maximale Menge ist auf 21 Millionen Einheiten begrenzt. Etwa alle zehn Minuten entsteht ein neuer Block, dessen Belohnung sich alle 210.000 Blöcke halbiert: 50 Bitcoin bis November 2012, 25 bis Juli 2016, 12,5 bis Mai 2020, 6,25 bis April 2024, seither 3,125 Bitcoin pro Block. Diese Halbierung ist Teil der Codes, nicht der Marktstimmung. Wer Bitcoin als Zahlungsmittel akzeptiert, akzeptiert also eine Währung mit fester Obergrenze und vorhersehbarer Ausgabe, aber mit schwankendem Tageskurs.

Der erste dokumentierte Warentausch gegen Bitcoin fand am 22.05.2010 statt, als zwei Pizzen gegen 10.000 Bitcoin gehandelt wurden, ein Wert, der im Nachhinein als Meilenstein zitiert wird. Für Sportwetten entscheidend ist ein anderes Datum: In Deutschland regelte erst das BMF-Schreiben vom 10.05.2022 die ertragsteuerliche Behandlung von Bitcoin; zuvor gab es keine verbindlichen Regeln, was für die steuerliche Einordnung von Gewinnen aus Krypto-Wetten relevant bleibt. Der Europäische Gerichtshof hat am 22.10.2015 in der Rechtssache Hedqvist zudem klargestellt, dass beim Kauf und Verkauf von Bitcoin keine Mehrwertsteuer anfällt, was die Währung auf der Anbieterseite, nicht aber auf der Spielerseite entlastet.

Die Blockchain speichert alle Transaktionen dauerhaft und pseudonym, also ohne Klarnamen, aber mit öffentlich einsehbarer Adresse. Für die Spielerin heißt das: Jede Einzahlung beim Wettanbieter und jede Auszahlung zurück ist auf der Blockchain für jeden einsehbar, der die Adresse kennt oder errät. Adresse und Person lassen sich mit einigem Aufwand verknüpfen, sobald die Wallet einmal an einer regulierten Börse mit KYC-Verifizierung angedockt war. Wer auf Anonymität setzt, setzt auf ein Versprechen, das die Blockchain selbst nicht gibt.

Genau diese Eigenschaft ist es, die Bitcoin in das Verbot des § 6b Abs. 4 GlüStV fallen lässt: anonymes Zahlungsmittel. Das Verbot zielt nicht auf die Kursschwankung, nicht auf die mangelnde Einlagensicherung und nicht auf die fehlende Geldwäschebehörde im klassischen Sinn, sondern auf die fehlende Zuordnung von Zahlung und Person. Die Anbieterin muss in der Lage sein, eine eingehende Zahlung dem Konto der Spielerin zuzuordnen; Bitcoin verhindert das nicht technisch, aber es macht die Zuordnung aufwendig, und der Gesetzgeber hat entschieden, dass dieser Aufwand den Schutz der Spielerin gefährdet.

Was die Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts für Bitcoin-Wetten bedeuten

Der Bundesgerichtshof hat am 25.07.2024 unter dem Aktenzeichen I ZR 90/23 dem Europäischen Gerichtshof eine konkrete Frage vorgelegt: Steht die europäische Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegen, die mit einem nicht in Deutschland zugelassenen Anbieter wie Tipico geschlossen wurden, und kann die Spielerin ihre verlorenen Einsätze zurückverlangen? Der Kläger fordert mehr als 3.700 € Verluste aus den Jahren 2013 bis 2018 zurück. Die Schlussanträge des Generalanwalts Nicholas Emiliou vom 19.03.2026 in der Rechtssache C-530/24 halten es grundsätzlich für möglich, dass ein nicht zugelassener Anbieter zur Rückzahlung der Einsätze verpflichtet wird. Eine Ausnahme sieht der Generalanwalt nur, wenn die zuständige Behörde zugesichert hat, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen.

Diese Linie berührt Bitcoin-Wetten unmittelbar. Wer bei einem offshore-Anbieter mit Bitcoin wettet, schließt einen Vertrag mit einem Anbieter, der in Deutschland keine Erlaubnis hat, und die Frage, ob die Spielerin ihr Geld zurückholen kann, hängt am Ausgang dieses Verfahrens. Der Generalanwalt ist nicht der EuGH; seine Schlussanträge sind eine starke Indikation, kein Urteil. Solange der EuGH nicht entschieden hat, lässt sich nichts garantieren, weder für den Kläger noch für die Spielerin. Wer trotzdem einzahlt, sollte wissen, dass er seinen Einsatz möglicherweise einklagen muss, um ihn zurückzubekommen.

Die Sportwettensteuer von 5,3 %: Wer sie zahlt und wie sie auf die Quote durchschlägt

Die Sportwettensteuer ist nach §§ 16-25 RennwLottG geregelt und beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „geleisteter Einsatz minus die Steuer selbst“. Das entspricht rund 5,03 % des tatsächlich eingezahlten Betrags, nicht 5,3 % des Einsatzes. Schuldner ist nach § 19 RennwLottG der Veranstalter der Wette, nicht die Spielerin. Ob und wie der Anbieter die Steuer an die Kundin weitergibt, ist seine unternehmerische Entscheidung und steht in seinen AGB. Manche Anbieter ziehen die Steuer direkt vom Einsatz ab, andere reduzieren die Quote, wieder andere tragen sie vollständig selbst. Wer wissen will, was bei einem konkreten Anbieter passiert, liest dessen Wettprogramm oder die Hilfe-Seite.

Beispielrechnung, die das verdeutlicht: Eine Einzelwette zu Quote 2,10 mit einem Einsatz von 100 € würde ohne Steuer 210 € zurückzahlen. Zieht der Anbieter die Steuer direkt vom Einsatz ab, bleiben 94,97 € Einsatz übrig, was bei derselben Quote 199,44 € Rückzahlung bedeutet. Senkt er die Quote um den Steueranteil, wird aus 2,10 eine Quote von etwa 1,99, und die Spielerin erhält 199,00 € zurück. Trägt er sie selbst, zahlt sie weiter 210 € und schmälert ihre Marge nicht. Welche Variante der Anbieter wählt, ist eine Frage seines Marketings, nicht der Quote selbst; die effektive Auszahlung unterscheidet sich aber um rund fünf Prozent.

Live-Wetten, Cash-Out und die Eigenheiten des erlaubten Sportwettprogramms

Das Sportwettprogramm nach § 21 Abs. 1 GlüStV erlaubt feste Quoten auf das Ergebnis eines Ereignisses, eines Abschnitts oder eines Vorfalls darin, einzeln oder in Kombination. Live-Wetten nach § 21 Abs. 4 sind nur während laufender Ereignisse und nur auf das Endergebnis oder auf den nächsten Torschuss, das nächste Satzgerätnis oder ähnliche Komponenten in Sportarten erlaubt, in denen solche Ereignisse selten sind. „Nächstes Tor im Fußball“ ist erlaubt, „nächster Punkt im Tennis“ oder „nächster Korb im Basketball“ sind es nicht, weil sie häufig vorkommen. Wetten auf Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren, manipulationsanfällige Wetten und Wetten auf Regelverstöße oder Sanktionen sind nach § 21 Abs. 1a ausgeschlossen; in der Praxis der GGL zählt Fußball unterhalb der 3. Liga zu den Amateuren. Wetten auf gesellschaftliche oder politische Ereignisse sind ebenfalls unzulässig. Zu E-Sports hat die GGL klargestellt, dass Wetten darauf nicht möglich sind, weil E-Sports nicht als Sport anerkannt wird. Virtuelle Sportwetten sind rechtlich nicht etabliert, weshalb sich dazu nichts Belastbares sagen lässt.

Cash Out ist eine Funktion des Wettanbieters, kein gesetzlicher Begriff, und in der GlüStV oder in den GGL-Regelwerken nicht ausdrücklich geregelt. Was ein Anbieter anbietet, ergibt sich aus seinem Wettschein. Bitcoin-Anbieter unterscheiden sich hier nicht von lizenzierten Anbietern, weil die Funktion unabhängig vom Zahlungsweg funktioniert, und beide Gruppen bieten Cash Out in unterschiedlicher Tiefe an. Wer sich für Cash Out interessiert, prüft die Hilfe-Seite des konkreten Anbieters.

Wie das Ranking der Wettanbieter mit Bitcoin entsteht

Die Reihenfolge der Anbieter auf dieser Seite richtet sich nicht nach dem Bitcoin-Angebot, weil kein Anbieter mit deutscher Erlaubnis Bitcoin annimmt. Was die Reihenfolge bestimmt, ist die Frage: Welcher Anbieter hat in Deutschland eine Erlaubnis, und welcher nicht? Innerhalb der lizenzierten Gruppe entscheiden Zahlungswege, Quoten und Spielerrechte; innerhalb der offshore-Gruppe entscheidet, wie transparent der Anbieter über Lizenz, Sitz und Auszahlungsbedingungen Auskunft gibt.

Die folgende Übersicht zeigt für jeden Anbieter den aktuellen Whitelist-Status der GGL, den permit holder mit Sitz und das Datum der ersten Sportwetten-Erlaubnis. Eine Erlaubnis läuft nach § 4c Abs. 1 GlüStV fünf Jahre; die Whitelist nennt aber nur das Ausstellungsdatum, kein Enddatum. Wer wissen will, ob eine Erlaubnis noch aktuell ist, prüft die Whitelist selbst, weil sie das einzige verlässliche Register ist.

Anbieter Whitelist-Status und permit holder Sportwetten-Erlaubnis seit
bpremium Erlaubt (Ladbrokes (Deutschland) Limited, Whitelist-Snapshot 02.10.2026) 09.10.2020, Folgeerlaubnis 21.12.2022
888sport Erlaubt (888 Germany Limited, Whitelist-Snapshot 02.10.2026) 30.06.2021, Folgeerlaubnis 15.12.2022
Winamax Erlaubt (WINAMAX SA, vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilt) 29.06.2021, Folgeerlaubnis 08.12.2022
Sportingbet Erlaubt (Sportingbet (Deutschland) Limited, Whitelist-Snapshot 02.10.2026) 09.10.2020, Folgeerlaubnis 21.12.2022
Bet3000 Erlaubt (I.B.C. Sportsbetting Limited, Malta, Whitelist-Snapshot 02.10.2026) 22.04.2026
Tiptorro Erlaubt (Torro Tec Limited, Malta, Whitelist-Snapshot 02.10.2026) 30.06.2021, Folgeerlaubnis 27.12.2022
Playzilla Nicht auf der Whitelist (laut Eigenangabe Curaçao, in Deutschland ohne Erlaubnis) —
RocketPlay Nicht auf der Whitelist (laut Eigenangabe Scores55 Tech B.V., Curaçao, in Deutschland ohne Erlaubnis) —
22Bet Nicht auf der Whitelist (in Deutschland ohne Erlaubnis) —
Sportaza Nicht auf der Whitelist (laut Eigenangabe Lizenz aus Anjouan, in Deutschland ohne Erlaubnis) —

Die sechs zugelassenen Anbieter unterscheiden sich im Zahlungsportfolio nicht im Punkt Bitcoin, weil keiner Bitcoin akzeptiert; sie unterscheiden sich aber in Tempo, Auszahlungswegen, Quoten und Spieltiefe, was sich erst beim Blick in das jeweilige Wettprogramm zeigt. Die vier nicht zugelassenen Anbieter akzeptieren Bitcoin, USDT und andere Kryptowährungen, unterliegen aber keiner deutschen Aufsicht; das ist der entscheidende Unterschied, nicht die Frage, wie schnell die Auszahlung auf die Wallet läuft.

Lizenzierte Anbieter: Wer in Deutschland Bitcoin nicht anbietet

bpremium

Die Ladbrokes (Deutschland) Limited betreibt bpremium mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und einer Folgeerlaubnis seit dem 21.12.2022. Auf der Whitelist der GGL ist der Anbieter für die Plattform bpremium gelistet, zusätzlich auch für partypoker mit einer Erlaubnis für Online-Poker und Virtuelle Automatenspiele seit dem 10.11.2022. Bitcoin ist kein Zahlungsweg bei diesem Anbieter, und wer danach sucht, sucht vergebens. Was bleibt, ist ein klassischer Sportwettenanbieter mit eigener Limitdatei-Anbindung, vollständiger OASIS-Prüfung und Auszahlung auf das eigene Konto. Für Spielerinnen, die mit deutscher Aufsicht wetten wollen, ist das die ordentliche Adresse, nicht die schnelle.

888sport

Die 888 Germany Limited betreibt 888sport mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 30.06.2021 und einer Folgeerlaubnis seit dem 15.12.2022. Hinter 888sport steht die 888 Holdings PLC mit Sitz in Gibraltar, deren Aktie seit September 2005 an der London Stock Exchange notiert ist. Auch hier ist Bitcoin kein Zahlungsweg, was konsequent ist, weil die deutsche Erlaubnis anonyme Mittel ausschließt. Die Stärke des Anbieters liegt im Quotenniveau auf den großen europäischen Ligen und im Casinobereich; im Sportwetten-Sortiment konkurriert er direkt mit bpremium, ohne dass eine Spielerin bei einem der beiden einen Vorteil im Zahlungsportfolio hätte.

Winamax

WINAMAX SA betreibt Winamax; das Regierungspräsidium Darmstadt hat am 29.06.2021 die Erlaubnis für Online-Sportwetten erteilt und sie mit Bescheid vom 08.12.2022 verlängert. Aufsichtsbehörde ist die GGL. Winamax bringt aus Frankreich einen starken Fokus auf Kombiwetten und eine vergleichsweise junge Kundenbasis in Deutschland mit, die das Quotenniveau auf europäischen Top-Ligen ordentlich, aber nicht immer marktführend ausfallen lässt. Auch hier keine Krypto-Einzahlung, auch hier die volle LUGAS-Begrenzung auf 1.000 € im Monat und die OASIS-Abfrage bei jedem Login.

Sportingbet

Die Sportingbet (Deutschland) Limited betreibt Sportingbet mit einer Erlaubnis für Sportwetten seit dem 21.12.2022 und einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 15.11.2022. Die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele ist eine andere Lizenz als die Sportwetten-Erlaubnis, mit eigenen Regeln und einer eigenen Genehmigungslogik. Für die Spielerin zählt, dass auch Sportingbet Bitcoin nicht annimmt und dass jede Auszahlung auf das eigene Konto zurückgeht. Das Wettprogramm ist breit, mit Schwerpunkt auf britischem und internationalem Fußball; die Quoten liegen auf den Hauptmärkten im üblichen Rahmen, ohne dass ein Marktanteil durch ein besonderes Zahlungsportfolio erkämpft würde.

Bet3000

Die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta, betreibt Bet3000 und ist seit dem 22.04.2026 mit einer Sportwetten-Erlaubnis auf der Whitelist. Damit ist Bet3000 der jüngste Anbieter in dieser Liste und der einzige, dessen Erstdatum im Jahr 2026 liegt. Die Konzession ist genauso gültig wie die der älteren Anbieter, und die Aufsicht läuft über die GGL, nicht über die maltesische MGA. Auch Bet3000 akzeptiert kein Bitcoin, und auch hier gilt die Pflicht zur Einzahlung vom eigenen Konto.

Tiptorro

Die Torro Tec Limited mit Sitz in Malta bietet die Tiptorro-App im App Store an und beschreibt sich selbst als behördlich zugelassenen Sportwettveranstalter unter Aufsicht der GGL. Auf der Whitelist ist die Erlaubnis seit dem 30.06.2021 verzeichnet, mit einer Folgeerlaubnis seit dem 27.12.2022. Tiptorro ist eine mobile-first-Marke, und wer unterwegs wettet, findet hier eine schlanke App mit dem Standardprogramm eines lizenzierten Anbieters. Bitcoin ist auch hier kein Zahlungsweg, und die Auszahlung erfolgt auf das Konto, von dem die Einzahlung kam.

Offshore-Anbieter: Wer Bitcoin anbietet, aber keine deutsche Erlaubnis hat

Playzilla

Playzilla betreibt auf der eigenen Webseite einen Sportsbook-Bereich mit Live-Wetten und virtuellen Sportwetten. Die Erlaubnis wird von Drittquellen als Curaçao-Lizenz beschrieben, was in Deutschland ohne jede Relevanz ist; auf der Whitelist der GGL taucht der Anbieter nicht auf. Wer dort einzahlt, zahlt mit Bitcoin, USDT oder einer anderen Kryptowährung und ist an weder OASIS noch LUGAS angeschlossen. Die GGL stuft das Angebot als illegal ein und warnt ausdrücklich vor der Teilnahme. Für eine Spielerin, die deutsche Aufsicht will, ist das kein Weg; für eine Spielerin, die bewusst außerhalb des deutschen Schutzes wettet, ist es eine Adresse, deren fehlende Erlaubnis sie kennen sollte.

RocketPlay

RocketPlay wird nach eigenen Angaben von Scores55 Tech B.V. mit Sitz in Curaçao betrieben, Registrierungsnummer 162990. Auf der Whitelist der GGL taucht der Anbieter nicht auf, und eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis liegt nicht vor. Bitcoin ist verfügbar, OASIS und LUGAS nicht. Die fehlende Anbindung an die deutsche Limitdatei bedeutet konkret, dass kein Standardlimit von 1.000 € im Monat greift, was sich nach Großzügigkeit anhört, in der Praxis aber nur heißt, dass die Spielerin ihre eigene Verlustbremse sein muss.

22Bet

22Bet führt auf der eigenen Webseite einen Sportwetten-Bereich mit Wetten unter anderem auf Fußball, Eishockey, Biathlon, Baseball und Boxen. Auf der Whitelist der GGL ist 22Bet nicht verzeichnet, eine deutsche Erlaubnis liegt nicht vor. Bitcoin ist verfügbar, die Aufsicht durch die GGL fehlt, und eine Teilnahme aus Deutschland ist nach Einschätzung der Behörde unerlaubtes Glücksspiel. Wer 22Bet nutzt, tut das außerhalb des GlüStV, ohne deutsche Spielersperre und ohne deutsches Einzahlungslimit.

Sportaza

Sportaza gibt in der Fußzeile an, von der Regierung der Autonomen Insel Anjouan lizenziert und reguliert zu sein, mit der Lizenznummer ALSI-202606064-FI2. Auf der Whitelist der GGL taucht Sportaza nicht auf, und die Lizenz aus Anjouan hat im deutschen Recht keine Relevanz. Bitcoin ist verfügbar, OASIS und LUGAS nicht. Die fehlende deutsche Erlaubnis bedeutet, dass im Streitfall kein deutsches Gericht zuständig ist und kein deutscher Verbraucherschutz greift. Die Schlussanträge des Generalanwalts vom 19.03.2026 eröffnen zwar eine Möglichkeit, Einsätze zurückzufordern, sie sind aber keine Garantie für den Einzelfall.

Was eine Spielerin bei Bitcoin-Anbietern konkret verliert

Wer bei einem offshore-Anbieter mit Bitcoin wettet, gibt vier Schutzmechanismen gleichzeitig auf. Die Spielersperre OASIS wirkt auf dieser Seite nicht, weil der Anbieter keinen Zugriff auf das Register hat und eine Sperre auf einer zweiten Seite weder eingeholt noch kontrolliert wird. Die Limitdatei LUGAS greift nicht, weil der Anbieter keine Verbindung zur zentralen Stelle hat und das Standardlimit von 1.000 € im Monat damit nicht existiert. Der Panikbutton ist eine Funktion des Anbieters, nicht des GlüStV, und der Anbieter entscheidet selbst, wie er ihn umsetzt. Die Pflicht zur Auszahlung auf das eigene Konto greift nicht, weil der Anbieter auf eine Wallet auszahlt, die nicht an einen Namen gebunden sein muss.

Dazu kommt ein Risiko, das in der Werbung der Bitcoin-Anbieter gerne übersehen wird: die Kursschwankung. Wer 100 € in Bitcoin einzahlt, hat zum Zeitpunkt der Einzahlung 100 € an Bitcoin. Bis die Wette ausgegangen ist und die Auszahlung zurück auf die Wallet läuft, können Stunden vergehen, in denen der Bitcoin-Kurs steigt oder fällt. Gewinnt die Wette, ist der Gewinn in Bitcoin höher als geplant, fällt der Kurs aber gleichzeitig, kann der Euro-Wert des Gewinns unter dem Einsatz liegen. Verluste aus Kursbewegungen kommen zu den Verlusten aus der Wette selbst, was die Verluststatistik verschlechtert, ohne dass die Wette schlechter gewesen wäre.

Wer außerdem auf OASIS-Sperre verzichtet, verzichtet auf den einzigen Mechanismus, der bundesweit gegen ein anderes Konto derselben Person sperrt. Ein Spieler, der sich bei Anbieter A sperren lässt, auf Anbieter B weiterspielt, schließt die Lücke im Schutz. Bei offshore-Anbietern funktioniert das ohne jeden Aufwand. Wer mit einer Selbstaussperrung wirklich aufhören will, schaltet damit nur einen von beliebig vielen weiteren Zugängen aus.

Wer aus welchem Grund bei welchem Anbieter landet

Eine Spielerin, die in Deutschland mit voller Aufsicht wetten will, landet unweigerlich zwingend bei einem der sechs lizenzierten Anbieter, weil kein anderer Anbieter mit deutscher Erlaubnis existiert. Innerhalb dieser Gruppe entscheidet die Spielerin nach Geschmack: bpremium für das gewohnte britische Profil, 888sport für ein breites Quotenniveau, Winamax für Kombiwetten, Sportingbet für internationales Programm, Bet3000 für die schnelle Erlaubnis des laufenden Jahres, Tiptorro für die mobile App. Bitcoin ist bei keinem dieser Anbieter ein Kriterium, weil keine der sechs Marken Bitcoin anbietet.

Eine Spielerin, die bewusst mit Bitcoin wettet, akzeptiert damit gleichzeitig den Verlust von OASIS, LUGAS, Panikbutton und Auszahlungspflicht, und sie akzeptiert die rechtliche Lage, dass ihre Wette in Deutschland als unerlaubtes Glücksspiel eingeordnet wird. Welcher der vier offshore-Anbieter es dann wird, entscheidet sich an Auszahlungsdauer, Kursstabilität der angenommenen Kryptowährung, Wettprogramm und Spieltiefe. Drei dieser Anbieter sind in Curaçao registriert, einer in Anjouan; keine dieser Lizenzen hat in Deutschland eine Bedeutung, und keine dieser Adressen bietet eine deutsche Aufsicht.

Die ehrliche Entscheidung ist damit keine Wahl zwischen gleichwertigen Optionen, sondern eine Wahl zwischen Schutz und Geschwindigkeit. Wer Schutz will, wählt einen der sechs lizenzierten Anbieter und zahlt mit Euro vom eigenen Konto. Wer Geschwindigkeit und Zahlungsweg will, wählt einen der vier offshore-Anbieter und nimmt die fehlende Aufsicht in Kauf. Wer beides will, hat in Deutschland derzeit keine Adresse, die beides verbindet.

Was die Spielerin selbst prüfen kann

Wer die Whitelist der GGL öffnet, sieht auf einen Blick, ob ein Anbieter eine Sportwetten-Erlaubnis hat. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert, und der Snapshot vom 02.10.2026 zeigt 30 Einträge mit Sportwetten- oder Pferdewetten-Erlaubnis. Eine .de-Domain allein beweist keine Erlaubnis, und eine fehlende .de-Domain bedeutet nicht automatisch „offshore“, aber die Whitelist ist der einzige zuverlässige Test. Wer einen Anbieter auf der Liste nicht findet, hat damit einen klaren Hinweis.

Wer einen Bonus beanspruchen will, liest die AGB des Anbieters. Der GlüStV setzt keine Obergrenze für Sportwetten-Boni, aber die Anbieter dürfen nur dann Werbung schalten, wenn sie eine Erlaubnis haben (§ 5 Abs. 7). Werbezeiten für Sportwetten unterliegen keinem 06:00-21:00-Verbot, anders als bei Slots, Online-Poker und Online-Casinospielen; verboten sind aber Werbung unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung desselben Ereignisses auf demselben Kanal, Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären und Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz (§ 5 Abs. 3, 6). Was ein konkreter Bonus an Umsatz, Mindestquote und Frist kostet, steht in den Bonusbedingungen des Anbieters.

Wer seine Steuerlast klären will, fragt eine Steuerberaterin. Die Gewinne privater Spielerinnen aus Sportwetten sind auf primärer Ebene nicht abschließend geregelt, und die BMF-Schreiben vom 10.05.2022 zur ertragsteuerlichen Behandlung von Bitcoin greifen nur am Rand. Wer Bitcoin hält und mit Bitcoin wettet, muss sowohl die Kursgewinne als auch die Wettgewinne betrachten und braucht eine fachliche Einordnung, die nicht in einen Wettanbieter-Vergleich gehört.

Häufig gestellte Fragen zu Wettanbietern mit Bitcoin

Akzeptiert ein Wettanbieter mit deutscher Erlaubnis Bitcoin, und woran lässt sich das prüfen?

Kein Veranstalter mit deutscher Sportwetten-Erlaubnis nimmt Bitcoin oder andere Kryptowährungen entgegen. Geprüft wird das über die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, die einzige verlässliche Quelle für eine aktive Erlaubnis in Deutschland; ein fehlender Eintrag bedeutet fehlende Erlaubnis, eine .de-Domain allein beweist nichts.

Warum sind anonyme Zahlungsmittel bei Sportwetten in Deutschland nicht zulässig, und was verlangt die Zahlung vom eigenen Konto?

§ 6b Abs. 4 GlüStV verlangt, dass Zahlungen auf das Wettkonto von einem Konto stammen, das auf den Namen der Spielerin lautet und bei einem Institut besteht, das dem Geldwäschegesetz unterliegt; anonyme Zahlungsmittel sind ausdrücklich untersagt, was Bitcoin, USDT und vergleichbare Kryptowährungen einschließt und die Anbieterin zur Ablehnung solcher Einzahlungen zwingt.

Was fehlt Anbietern ohne deutsche Erlaubnis bei Bitcoin-Wetten an Schutz, etwa OASIS, LUGAS und Aufsicht?

Anbieter ohne deutsche Erlaubnis sind weder an die Spielersperre OASIS noch an die Limitdatei LUGAS angeschlossen, es gilt kein Standardlimit von 1.000 € im Monat, der Panikbutton ist eine Selbstverpflichtung des Anbieters ohne gesetzlichen Hintergrund, und im Streitfall fehlt die deutsche Aufsichtsbehörde als Ansprechpartnerin; die GGL stuft diese Angebote als illegal ein und warnt vor der Teilnahme.

Was besagen die Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts vom 19. März 2026 zur Rückzahlung von Einsätzen bei unlizenzierten Anbietern?

Der Generalanwalt hält es in der Rechtssache C-530/24 grundsätzlich für möglich, dass nicht zugelassene Sportwettenanbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze verpflichtet werden, mit Ausnahme von Fällen, in denen die Behörde zugesichert hat, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen; die Schlussanträge sind kein Urteil des EuGH, sondern eine starke Indikation für die künftige Linie.

Wie wirkt sich die Sportwettensteuer von 5,3 % auf Quote und Auszahlung aus?

Die Sportwettensteuer beträgt nach §§ 16-25 RennwLottG 5,3 % auf den Einsatz minus die Steuer selbst, was rund 5,03 % des gezahlten Betrags entspricht, und wird vom Veranstalter geschuldet, nicht von der Spielerin; ob und wie ein Anbieter die Steuer weitergibt, steht in seinen AGB und reicht von voller Selbsttragung über Quotenreduktion bis zum direkten Abzug vom Einsatz, was die effektive Auszahlung um mehrere Prozent verändert.

Was bedeutet „ohne OASIS“ und „ohne LUGAS“ bei Bitcoin-Angeboten im Vergleich zum Einzahlungslimit von 1.000 € im Monat?

Bei einem Bitcoin-Anbieter ohne deutsche Erlaubnis greift weder die bundesweite Spielersperre OASIS noch die zentrale Limitdatei LUGAS mit ihrem Standardlimit von 1.000 € pro Kalendermonat; die Spielerin kann höhere Beträge einzahlen, ohne dass eine Aufsichtsbehörde eingreift, trägt aber auch die volle Verantwortung für ihre eigene Verlustbegrenzung, ihre eigene Sperre und ihre eigene Auszahlung, ohne dass eine deutsche Stelle die Einhaltung kontrolliert.

Inhalt erstellt vom Team «wettanbieterneu»